Ausgleichsmesszahl

Ausgleichsmesszahl
Bedarfsmesszahl; eine im Rahmen des  kommunalen Finanzausgleichs zwecks Berechnung der  Schlüsselzuweisungen konstruierte Größe, mit der der relative  Finanzbedarf der Gemeinden im Verhältnis zueinander ausgedrückt werden soll.
- Die Berechnungsmethode ist in den Ländern der Bundesrepublik Deutschland unterschiedlich. Hauptbestandteil ist aber in allen Ländern die Gemeindeeinwohnerzahl (Hauptansatz), in einzelnen Gemeinden modifiziert (Hauptansatzstaffel). Z.T. werden weitere Bedarfsindikatoren, z.B. für zentralörtliche Leistungen und Grenzlandlage, ergänzend herangezogen (Ergänzungsansätze).

Lexikon der Economics. 2013.

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  • Bedarfsmesszahl — ⇡ Ausgleichsmesszahl …   Lexikon der Economics

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  • Finanzkraft — Fi|nạnz|kraft 〈f. 7u; unz.〉 1. finanzielle Situation, zur Verfügung stehende Finanzmittel, Finanzlage 2. Gesamtheit der aus öffentlichen Haushalten erzielten Einnahmen * * * Fi|nạnz|kraft, die <o. Pl.>: finanzielle Möglichkeiten eines… …   Universal-Lexikon

  • veredelte Einwohnerzahl — ver|edelte Einwohnerzahl,   eine im horizontalen Finanzausgleich zwischen den Bundesländern (Länderfinanzausgleich) bei der Berechnung des Finanzbedarfs (Ausgleichsmesszahl) der einzelnen Länder verwendete Rechengröße. Dabei werden die… …   Universal-Lexikon

  • kommunaler Finanzausgleich — Summe der (vertikalen) Finanzbeziehungen zwischen einem Bundesland und seinen Gemeinden und Gemeindeverbänden und der (horizontalen) Finanzbeziehungen zwischen den Gemeinden und Gemeindeverbänden untereinander. 1. Vertikaler Finanzausgleich… …   Lexikon der Economics

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